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   VG Ansbach, 15.02.2013 - AN 14 E 13.00332   

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VG Ansbach, 15.02.2013 - AN 14 E 13.00332 (https://dejure.org/2013,3651)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15.02.2013 - AN 14 E 13.00332 (https://dejure.org/2013,3651)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15. Februar 2013 - AN 14 E 13.00332 (https://dejure.org/2013,3651)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung; Kostenübernahme für eine Schulbegleitung; Asperger-Autismus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2013 - AN 14 E 13.00332
    Dabei handelt es sich jedoch um eine nicht zutreffende rechtliche Erwägung (BVerwG, U.v. 18.10.2012, 5 C 21/11; juris).

    Dieser Grundsatz der Nachrangigkeit jugendhilferechtlicher Leistungen kommt auch in der Formulierung des § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 SGB XII zum Ausdruck, dass die Bestimmungen über die Ermöglichung der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht unberührt bleiben, wobei es aber für die Nachrangigkeit der Jugendhilfe nicht genügt, dass eine anderweitige Verpflichtung überhaupt besteht, sondern muss diese anderweitige Verpflichtung auch rechtzeitig realisierbar und nach den Umständen des Einzelfalles im öffentlichen Schulwesen eine bedarfsdeckende Hilfe zu erhalten sein (vgl. BVerwG v. 18.10.2012, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 06.07.2005 - 12 B 02.2188

    Integrationshelfer für behinderte Kinder in einer Förderschule, keine

    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2013 - AN 14 E 13.00332
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 6. Juli 2005 (12 B 02.2188 = FeVS 57, 1038 ff) bereits entschieden, dass behinderten Kindern nach bayerischem Landesrecht kein Anspruch gegen die Schulverwaltung auf Bereitstellung eines Integrationshelfers für den Besuch einer Förderschule zukommt.
  • VGH Bayern, 27.06.2012 - 3 AE 12.734

    Unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache; vorläufige Übernahme; Beamtenverhältnis

    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2013 - AN 14 E 13.00332
    Allerdings kann eine derartige einstweilige Anordnung ausnahmsweise getroffen werden, wenn ein wirksamer Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren nicht erreichbar ist, dem Antragsteller ohne Erlass der einstweiligen Anordnung schlechthin unzumutbare Nachteile drohen und er nach dem von ihm glaubhaft gemachten Sachverhalt im Hauptsacheverfahren voraussichtlich obsiegen würde (BayVGH, B.v. 27.7.2012 - 3 AE 12.734).
  • VGH Bayern, 18.12.2007 - 12 CE 07.2800
    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2013 - AN 14 E 13.00332
    Regelmäßig kann bei diesen Kindern auch von einer Teilhabebeeinträchtigung ausgegangen werden (§ 35 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII), da die Kernsymptomatik der Störung die Teilhabe am sozialen Leben betrifft (so Wiesner a.a.O., § 35 a Rd.Nr. 77 unter Hinweis auf BayVGH vom 18.12.2007 - 12 CE 07.2800).
  • VG Cottbus, 27.05.2016 - 1 L 157/16

    Kinder- und Jugendhilfe sowie Jugendförderungsrecht

    Hierzu gehören grundsätzlich auch die Kosten für den Besuch einer privaten Schule, und zwar in den Fällen, in denen auch unter Einsatz unterstützender Maßnahmen keine Möglichkeit besteht, den Hilfebedarf eines jungen Menschen im Rahmen des öffentlichen Schulsystems zu decken, diesem also der Besuch einer öffentlichen Schule unmöglich oder unzumutbar ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 5 B 61.14 -, juris Rn. 4 sowie Urteil vom 18. Oktober 2012 - 5 C 21.11 -, juris Rn. 17 ff.; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. November 2015 - 12 A 1639/14 -, juris Rn. 100; Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 15. Februar 2013 - AN 14 E 13.00332 -, juris Rn. 40) oder in denen eine bedarfsdeckende Hilfe im öffentlichen Schulwesen nach den konkreten Umständen des Einzelfalles tatsächlich nicht oder nicht rechtzeitig realisierbar ist (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. November 2015 - 12 A 1639/14 -, juris Rn. 108 m. w. N.).
  • VG Ansbach, 23.01.2014 - AN 6 K 13.00994

    Jugendhilfeleistungen als Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises;

    Mit Beschluss vom 15. Februar 2013 wurde unter Ablehnung im Übrigen auf einen Antrag des Beigeladenen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren der Kläger verpflichtet, vorläufig die Kosten für die Schulbegleitung des Beigeladenen zum Besuch der Montessori-Grundschule ... bis zum Ende des Schuljahres 2012/2013 im bisher bewilligten Umfang (20 Stunden pro Woche sowie zusätzlich drei Stunden monatlich für Supervision, Teamgespräche, Elterngespräche etc.) weiter zu übernehmen (AN 14 E 13.00332).

    Auf den Beschluss des VG Ansbach vom 15. Februar 2013, Az. AN 14 E 13.00332, wurde Bezug genommen.

  • VG Cottbus, 01.11.2019 - 6 K 1334/16

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

    Regelmäßig kann bei diesen Kindern auch von einer Teilhabebeeinträchtigung ausgegangen werden (§ 35 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII), da die Kernsymptomatik der Störung die Teilhabe am sozialen Leben betrifft (vgl. Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 15. Februar 2013 - AN 14 E 13.00332 -, juris Rn. 38; Fegert in Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl. 2015, § 35 a Rn. 77).
  • VG Cottbus, 27.05.2016 - 1 K 1700/14

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Regelmäßig kann bei diesen Kindern auch von einer Teilhabebeeinträchtigung ausgegangen werden (§ 35 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII), da die Kernsymptomatik der Störung die Teilhabe am sozialen Leben betrifft (vgl. Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 15. Februar 2013 - AN 14 E 13.00332 -, juris Rn. 38; Fegert in Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl. 2011, § 35 a Rn. 77).
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